Was ist Cloud Computing?

Das Cloud Computing enthält Anwendungen, Daten, Speicherplatz und Rechenleistung aus einem virtuellen Rechenzentrum. Dieses nennt man auch Cloud. Den Begriff Cloud (Wolke) verwendet man, weil ein virtuelles Rechenzentrum aus miteinander verbundenen Computern (einem Grid) besteht. Das heißt, die Ressourcen stellt nicht ein bestimmter Computer bereit. Damit befindet sich die Ressource irgendwo in einer Wolke aus vielen Computern. Damit ist eine Anwendung einem Server nicht dauerhaft zugewiesen. Diese Ressourcen sind dynamisch und man kann sie nach Bedarf abrufen. Die meisten Produkte und Dienstleistungen, die sich als Cloud Computing bezeichnen, sind jedoch nicht unbedingt neu. Zwar gibt es die Cloud erst seit 2009, jedoch gab es davor schon andere Produktnamen. Somit war Amazon ein Vorreiter, den man aber nicht ernst genommen hat. Mittlerweile ist das Thema Cloud Computing in der IT-Branche Alltag. Die Cloud ist vor allem dort beliebt, wo ein hohes Maß an Flexibilität und Skalierbarkeit gefordert ist.

Die Cloud hat nicht nur die IT verändert, sondern auch das Geschäftsmodell des Anbieters. Besonders betroffen waren Unternehmen der IT-Branche, die bisher Software, Hardware und Services bereitgestellt haben. Diese mussten sich auf neue Cloud-Angebote einstellen. Die Zukunft der IT liegt in der Cloud. Die Vorteile sind vielfältig. Aber es gibt einige Argumente dagegen. Insbesondere der Datenschutz ist ein wichtiges Thema.

Wie funktioniert Cloud Computing?

Beim Cloud Computing verändert sich der Ort, von dem man Speicher, Rechenleistung und Anwendungen bereitstellt. Von einem einzelnen Server wechselt es zu mehreren virtuellen Servern, die in großen Serverfarmen organisiert sind. Durch Cloud Computing hat sich IT zur Ware, wie Wasser oder Strom entwickelt. Diese Entwicklung, die die IT durchläuft, kann man mit der industriellen Revolution des frühen 19. Jahrhunderts vergleichen. Zunächst produzieren Industrieunternehmen ihren eigenen Strom und wechseln dann zu Versorgungsmodellen, die Haushalte direkt mit Strom versorgen. Dazu braucht es damals wie heute eine heute tatsächlich vorhandene Infrastruktur mit Internet- und Breitbandanschlüssen. Cloud Computing basiert auf ausgereiften und selbst erprobten und getesteten Technologien. Diese beinhaltet Virtualisierung, Grid-Computing und Bereitstellungssoftware. Ebenso wichtig ist die hohe verfügbare Bandbreite, die den Zugriff auf die Cloud ermöglicht. Das Neue ist das Abrechnungsmodell, bei dem der Nutzer nur das bezahlt, was er tatsächlich benötigt.

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Vor- und Nachteile

Die Vorteile sind, die Kosteneinsparung. Denn viele kleine und mittelständische Unternehmen können sich keine eigene IT-Infrastruktur leisten. Ein weiterer Vorteil sind schnelle Bereitstellungszeit und die zentrale Datenspeicherung. Aber auch das verbrauchsabhängige Abrechnungsmodell, die Skalierbarkeit und flexible Anpassbarkeit sind ein Vorteil. Es ist denkbar, dass Unternehmen in Zukunft zusätzliche Ressourcen in der Cloud nutzen. Zum Beispiel, um ihre IT-Infrastruktur dynamisch zu erweitern. Damit lässt sich der Zeitaufwand für die Einführung neuer Anwendungen reduzieren. Zudem kann man die Umgebung an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen. Jedoch ist die Verfügbarkeit von Daten und Diensten ein großer Knackpunkt. Liegen die Daten außerhalb Ihres eigenen Netzes, haben Sie wenig Einfluss auf das entfernte System. Wichtig ist das Vertrauen in den Anbieter. Wenn Sie sich auf große Spieler verlassen, ist dies normalerweise kein Problem. Die Ausfälle halten sich hier in Grenzen. Ein weiterer Nachteil ist das Thema Datenschutz.

Auch hier muss man auf den Anbieter vertrauen können. Allerdings können in Deutschland rechtliche Probleme entstehen, wenn man sensible Daten auf Servern im Ausland speichert. Die Pflicht für personenbezogene Kundendaten kann man nicht an den Cloud-Dienstleister übergeben. Unabhängig davon, wo die Daten gespeichert sind, bleibt das Unternehmen datenschutzrechtlich für deren Schutz verantwortlich. Diese definiert die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung (ADV) gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie können diese Verantwortung also nicht an den Anbieter abgeben. Michael C. Reiserer aus München gibt Ihnen gerne mehr Informationen zum Thema.